Kontakt
Studio: Siegertstraße 9-11 47533 Kleve
Mobil +49 179 125 8727
Postadresse: Bergstraße 11 47533 Kleve
E-Mail: daniel.huetten@gmx.de
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Siegertstraße 9-11 47533 Kleve
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ballettschule Hütten „art de la danse“
Hausordnung
Zur Erreichung des Unterrichtszieles ist eine regelmäßige und pünktliche Teilnahme am Unterricht erforderlich.
Zuschauer sind während des Unterrichts nicht erwünscht. Eine (Ballettstunde beizuwohnen, wird erst noch Absprache
mit dem/der Lehrer/in gestattet). Das Rauchen in den Räum des Studios ist nicht gestattet.
Haftung
Leitung und Lehrpersonal des Studios sind nicht verpflichtet, Wertgegenstände und Geld der Kursteilnehmer während
deren Aufenthalt im Studio zu verwahren und vor Beschädigung und Wegnahme durch Dritte zu schützen. Sachbeschädigungen in Schulräumen werden auf Kosten dessen behoben. der sie bewirkt oder verursacht hat.
Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Beitrages (auch wenn die Schule an mehreren Tagen nicht besucht wird) ist mit Beginn des Unterrichts unaufgefordert fällig. Das monatliche Unterrichtshonorar ist jeweils im Voraus bis zum 3. Kalendertag eines Monats auf das Konto:
Daniel Hütten, IBAN: DE26 3245 0000 0030 0067 38 BIC: WELADED1KLE
Gerät der Vertragspartner mit der Zahlung des Monats Honorars über einen Monat in Zahlungsverzug, so wird die gesamte der Schule bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin zustehende Vergütung sofort fällig. Der Ausbildungsplatz steht weiterhin zur Verfügung. Vorzeitiges Ausscheiden befreit nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der vollen Gebühr. Sollte die allgemeine Kostenentwicklung es erforderlich machen, können die Unterrichtsgebühren einmal pro Jahr erhöht werden.
Kündigungen
Kündigungen haben schriftlich an das Hauptbüro Daniel Hütten 47533 Kleve Bergstraße 11 zu erfolgen. Mündliche Abmeldungsbekundungen gegenüber den Ballettlehrern begründen keine wirksame Kündigung. Scheidet ein Teilnehmer ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus, so sind die Kursus Gebühren weiterhin bis zum Vertragsende zu entrichten. Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht. Die Kündigung nach Maßgabe des § 627 BGB (fristlose Kündigung bei Vertrauensstellung) wird für beide Teile ausgeschlossen. Die Kündigung muss spätestens einen Monat im Voraus erfolgen und ist von jedem Teil mit Monatlicher Frist zum Ende eines Vierteljahres schriftlich zu kündigen.
Unterrichtsausfall und Verhinderung des Teilnehmers
Während der gesetzlichen Feiertage und der Schulferien fällt der Ballettunterricht (von Ausnahmen abgesehen) aus. Diese Ferien und Feiertags- Regelung ist bei der Vereinbarung der Honorarhöhe berücksichtigt. Seitens der Schule ausfallende Stunden werden nachgeholt. Ist der Schüler aus besonderen Gründen, die er nicht zu vertreten hat (z.B. Krankheit) gehindert, am Unterricht teilzunehmen, kann er nach Rücksprache mit der Studioleitung die ausgefallene Unterrichtzeit ohne zusatz- Kosten nachholen. Bei Krankheit oder dringender Verhinderung eines Lehrers. ist die Schulleitung berechtigt, eine geeignete Vertretung zu stellen.
Unfall
Jeder Teilnehmer ist seitens der Schule gegen Unfall versichert. Zur Erhaltung des Anspruches gegenüber der Versicherung müssen alle Unfälle oder Verletzungen unverzüglich dem Lehrpersonal gemeldet werden. Nachträgliche
Meldungen werden von der Versicherung nicht mehr berücksichtigt. Weitergehende Ansprüche gegen das Studio
sind in diesem Zusammenhang ausgeschlossen.
Schriftform
Mündliche Nebenvereinbarungen werden nicht getroffen. Sämtliche Vertragsänderungen werden ausschließlich schriftlich erfolgen.
Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages und seiner Bedingungen unwirksam sein oder werden. weil sie
zwingendem Recht widersprechen, oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so soll dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.